Aktuelles

Grundsicherungsmerkblatt aktualisiert

Grundsicherungsmerkblatt – jetzt bestellen! Das aktuelle Grundsicherungsmerkblatt des bvkm ist ab sofort für 1 Euro auch wieder als Druckversion erhältlich. Die Neuauflage berücksichtigt die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetzes. Auf die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, geht das Merkblatt ebenfalls ein.

 Die barrierearme Version des Ratgebers gibt es ab sofort zum Download: Grundsicherungsmerkblatt aktualisiert: 

Hier geht es zur Pressemeldung.

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Erhöhung der Barbeträge nach dem SGB XII und SGB VIII ab 01. Januar 2021

(Quelle: Schreiben des Ministeriums für Soziales und Integration vom 04.02.2021)

Erhöhung der Barbeträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2021 gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Barbeträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (VwV Barbetrag BW)

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ziffer 2 des Rundschreibens des Sozialministeriums vom 15. Dezember 2020 zu den Regelsätzen ab 1. Januar 2021 (Az. 35-5011.2-005.01.5) und der Verwaltungsvorschrift über die Barbeträge vom 03. Dezember 2019 (VwV Barbetrag BW) erhalten Sie die geänderten Barbeträge nach dem SGB XII und SGB VIII ab 01. Januar 2021.

Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen zum Lebensunterhalt bei Hilfe zur Erziehung nach den §§ 34 und 35 SGB VIII oder bei Eingliederungshilfe nach 35a Absatz 2 Nummer 4 SGB VIII in einer Einrichtung erhalten, gelten folgende Barbeträge (jeweils prozentualer Anteil vom gültigen Barbetrag für Erwachsene nach § 27b Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB XII), wobei eine Aufrundung auf volle 10-Cent-Beträge erfolgt:

Altersgruppen Prozentsätze vom Barbetrag Erwachsene Barbetrag für Erwachsene ab 01.01.2021 in Höhe von 120,42 Euro Barbetrag für Minderjährige ab 01.01.2021, aufgerundet auf volle 10-Cent-Beträge (in Klammern)

Für Personen

vom Beginn des 5. bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 6,00%  = 7,23 € (7,30 €)

vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr. 10,00% = 12,04 € (12,10 €)

vom Beginn des 9. bis zur Vollendung des 10. Lebensjahr. 14,50% = 17,46 € (17,50 €)

vom Beginn des 11. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 20,00% = 24,08 € (24,10 €)

vom Beginn des 13.  bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 30,00%  = 36,13 € (36,20 € )

vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 39,50% = 47,57 € (47,60 €)

vom Beginn des 17. bis zu Vollendung des 18. Lebensjahr. 45,50% = 54,79 € (54,80 €).

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Erste Virtuelle Vorstandssitzung

Die Corona-Pandemie schränkt nicht nur unser persönliches, privates und geschäftliches Leben ein sondern auch unser Vereinsleben:

So konnte erstmals 2020 weder eine Mitgliederversammlung stattfinden, keine Veranstaltung zur Mitgliederwerbung durchgeführt werden, aber auch nicht das schon traditionelle,  geliebte Essen mit unseren Mitglidern mit Handicap stattfinden; ein bereits geplantes Grillfest musste abgesagt werden.

Waren anfangs noch Vorstandssitzungen im vereinseigenen Raum in der Prestelstraße unter Beachtung der strengen Hygienevorschriften möglich, so musste im weiteren Verlauf auch darauf verzichtet werden.

Doch unaufschiebbare Entscheidungen hinsichtlich der finanziellen Situation des Vereins sowie heranstehender personellen Veränderungen im Vorstand müssen getroffen werden. Dazu bedarf es jedoch satzungsgemäß einer Abstimmung in einer  Mitgliederversammlung.

Deshalb hat der Vorstand am 21. Januar 2021 zum ersten Mal von zu Hause aus virtuell getagt, um "sich zu sehen" und dabei Informationen auszutauschen sowie das weiteren  Vorgehen zu besprechen.  

"Dies hat ganz gut geklappt !"- waren sich alle einig, so dass die zweite Sitzung, bei der über weitere Vorbereitungen und  Umsetzung einer solchen Mitgliederversammlung gesprochen werden soll, bereits auf 04.03.2021 festgelegt wurde.

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Fernsehtipp "Mein Parner mit der warmen Schnauze"

Fernsehtipp RegioTV „Mein Partner mit der warmen Schnauze“ … - Alltag mit einem Assistenzhund 

Unser Mitglied im Vorstand und EUTB-Beraterin in Weingarten, Corinna Mader, ist im Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen. Unterstützt wird sie dabei seit vielen Jahren auch durch einen ausgebildeten Assistenzhund.

Das wissen nämlich bislang noch nicht alle: Assistenzhunde begleiten nicht nur blinde Menschen.

Was der Alltag mit dem „Partner mit der warmen Schnauze“ aussieht, zeigt der knapp 5-minütige Fernsehbeitrag von RegioTV. Ein Fernsehteam hat Corinna Mader im Herbst 2020 besucht.

Mehr dazu unter https://www.regio-tv.de/mediathek/video/mein-partner-mit-der-warmen-schnauze/

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Neu in 2021

Das aendert sich zum Jahresbeginn 2021 … ein kleiner Ueberblick …

alle Jahre wieder aendern sich zum Jahresanfang Gesetze und Verordnungen, die auch für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien von Bedeutung sind. Wir haben einen kleinen Ueberblick über die wichtigsten Aenderungen zusammengestellt, die allesamt sich finanziell auswirken wie z.B. Erhoehung des Kindergeldes, der steuerlichen Behinderten-Pauschbetraege.
Unsere Uebersicht finden Sie zum Nachlesen

unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2021010701

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