Aktuelles

Grundsicherung

Musterwiderspruch aktualisiert: 

Leben grundsicherungsberechtigte Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer Eltern, werden Unterkunftskosten entweder auf der Grundlage eines Mietvertrages oder nach der Differenzmethode gewährt. Liegt eine wirksame mietvertragliche Verpflichtung vor, ist diese vorrangig. Zweifelt das Sozialamt die Wirksamkeit des Mietvertrages an, können sich Betroffene hiergegen mit Hilfe des bvkm-Musterwiderspruchs zur Wehr setzen.  

BSG-Urteil zur Differenzmethode: Das Bundessozialgericht (BSG) hat durch Urteil vom 23. März 2021 (Az. B 8 SO 14/19 R) entschieden, dass es bei der sogenannten Differenzmethode auf die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft nicht ankommt. Vielmehr sind in diesen Fällen pauschalierte fiktive Unterkunftskosten anzuerkennen. In dem zugrundeliegenden Fall lebte der grundsicherungsberechtigte behinderte Kläger bei seinen Eltern mietfrei in deren abbezahltem Haus. Der bvkm erläutert die Hintergründe des Urteils. 

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Selbstbestimmt Wohnen

Selbstbestimmt Wohnen: 

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V. hat Erklärvideos rund ums selbstbestimmte Wohnen erstellt. Diese Videos sind nun auch in Gebärdensprache verfügbar.

Themen sind z.B. verschiedene Wohnformen, Assistenz, Kochen.

Die Filme machen deutlich, wie wichtig Wohnvorbereitung für Menschen mit Behinderung und Angehörige sein kann.  

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Versicherungsmerkblatt neu aufgelegt

Das Versicherungsmerkblatt des bvkm - entstanden in Kooperation mit der Union Versicherungsdienst GmbH, Detmold - widmet sich dem Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderungen.

Das Versicherungsmerkblatt gibt einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsarten  - von der privaten Unfallversicherung bis zur Reiseversicherung. Außerdem bezieht es den Versicherungsschutz für Betreuerinnen und Betreuer mit ein.

Das Versicherungsmerkblatt kann kostenlos als barrierearme PDF heruntergeladen werden.

Die Druckversion erscheint im Laufe des Frühjahrs 

www.bvkm.de (Recht und Ratgeber/ Rechtsratgeber / Versicherungsmerkblatt) oder über den Link:

https://bvkm.de/ratgeber/versicherungsmerkblatt/

Quelle: Das Blatt Nr. 1/2021 des bvkm

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Grundsicherungsmerkblatt aktualisiert

Grundsicherungsmerkblatt – jetzt bestellen! Das aktuelle Grundsicherungsmerkblatt des bvkm ist ab sofort für 1 Euro auch wieder als Druckversion erhältlich. Die Neuauflage berücksichtigt die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetzes. Auf die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, geht das Merkblatt ebenfalls ein.

 Die barrierearme Version des Ratgebers gibt es ab sofort zum Download: Grundsicherungsmerkblatt aktualisiert: 

Hier geht es zur Pressemeldung.

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