18.09.2015
bvkm/MAE
Aktuelles
Höhere Unterhaltsbeiträge für Leistungen der Eingliederungshilfe
Das Kindergeld wurde rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben und wird 2016 erneut erhöht. In prozentual gleicher Höhe wie das Kindergeld steigen auch die Unterhaltsbeiträge, die Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung für bestimmte Leistungen der Sozialhilfe zahlen müssen.
Für Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege beläuft sich der monatliche Unterhaltsbeitrag aktuell auf 31,74 Euro (bisher: 31,06 Euro) und ab 2016 auf 32,08 Euro. Erhält ein Kind mit Behinderung Hilfe zum Lebensunterhalt, müssen seine Eltern hierfür nun 24,42 Euro (bisher: 23,90 Euro) und ab 2016 24,68 Euro im Monat leisten. Bei behinderten Kindern, die in vollstationären Wohneinrichtungen leben, fallen beide Unterhaltsbeiträge an.
Eltern von Heimbewohnern müssen deshalb jetzt 56,16 Euro (bisher: 54,96 Euro) und ab 2016 56,76 Euro monatlich für die vollstationäre Versorgung ihres Kindes leisten.
Mehr dazu unter http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2015091501
31.05.2015
bvkm/MAE
Aktuelles
Ratgeber für behinderte Menschen und Angehörige
Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer leicht, sich im Dickicht der Sozialleistungen zu Recht zu finden. Kommen sprachliche Probleme hinzu, entstehen weitere Barrieren.
Der bvkm möchte mit seinen grundlegenden Ratgebern auch Familien mit behinderten Kindern/Angehörigen erreichen, die in Deutschland leben, aber eine andere Sprache sprechen. Ab sofort können wir die aktuelle Version der Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ in türkisch-deutscher Übersetzung liefern. Sie ist als erste Orientierungshilfe gedacht.
Als online-Versionen stehen auch weitere Sprachen in aktueller Version zur Verfügung: russisch, arabisch und vietnamesisch.
Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de (Recht und Politik) kostenlos als Download zur Verfügung.
Die gedruckte Version kann für 3 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, info@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-21 oder -15
24.03.2015
BV/MAE
Aktuelles
wir möchten Sie auf den vom Bundesverband neu erschienenen Rechtsratgeber aufmerksam machen:
Neuer Rechtsratgeber gibt Müttern Orientierungshilfe
Der neue Rechtsratgeber "Berufstätig sein mit einem behinderten Kind – Wegweiser für Mütter mit besonderen Herausforderungen" des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) leistet einen wichtigen Beitrag zum Wiedereinstieg in den Beruf, wenn nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung die Erwerbstätigkeit unterbrochen wurde.
Es ist eine Herausforderung für jede Familie, Erziehungsverantwortung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinen. Wenn ein Kind mit Behinderung in der Familie lebt, stellen sich Fragen der Vereinbarkeit allerdings in zugespitzter Form.Nach wie vor sind es generell und auch in diesen Familien die Frauen, die den überwiegenden Teil der Familienaufgaben übernehmen.
Der neue Rechtsratgeber des bvkm richtet sich deshalb speziell an Mütter mit besonderen Herausforderungen.
Er steht im Internet unter www.bvkm.de auf der Startseite kostenlos als Download zur Verfügung.
Die gedruckte Version des Ratgebers kann zum Selbstkostenpreis von 3 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, info@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-21 oder -15
20.03.2015
BV/MAE
Aktuelles
Überarbeitete Argumentationshilfe zur Geltendmachung der Regelbedarfsstufe 1
Das BSG hat am 23. Juli 2014 entschieden, dass Grundsicherungsbeziehern, die mit anderen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben ohne deren Partner zu sein, grundsätzlich Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 zustehen. Nachdem das BSG am 23. Dezember 2014 die schriftlichen Entscheidungs- gründe bekannt gab, hat sich das BMAS mit einem Rundschreiben vom 16. Februar 2015 an die obersten Landessozialbehörden gewandt. Das BMAS vertritt die Auffassung, die vom BSG vorgenommene Auslegung überschreite die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung und komme im Ergebnis einer Normverwerfung gleich, die ausschließlich dem BVerfG zustünde. Der bvkm vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass die Urteile des BSG zwingend umgesetzt werden müssen und empfiehlt daher Grundsicherungsbeziehern, auch weiterhin Widerspruch gegen Bescheide einzulegen, in denen lediglich Leistungen der Regelbedarfsstufe 3 bewilligt werden. Hierfür soll die aktualisierte Argumentationshilfe zur Geltendmachung der Regelbedarfsstufe 1 eine Hilfestellung bieten.
Mehr unter www.bvkm.de/recht-und-politik
Zusatz:
Für Licht sorgt jetzt ein Beitrag von "REPORT MAINZ", der am 17. März 2015 in der ARD gezeigt wurde. Im Juli 2014 entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern leben, Anspruch auf die volle Grundsicherung haben (s.o.). Doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweigerte die Umsetzung des Urteils. Es geht dabei um etwa 80 Euro im Monat. Die Recherchen von „REPORT MAINZ“ haben nun das Ministerium zu einem Kurswechsel veranlasst. Nun sollen die Menschen mit Behinderungen die volle Grundsicherung erhalten. Hartnäckig sein, lohnt sich! Schauen Sie den Bericht an unter http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-Menschen-mit-Handicap-weniger-Grun/Das-Erste/Video?documentId=27125332&bcastId=310120
11.09.2014
bvkm/MAE
Aktuelles
Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer leicht, sich im komplizierten System der Sozialleistungen zurechtzufinden. Kommen sprachliche Probleme hinzu, entstehen weitere Barrieren. Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund nehmen deshalb oft ihre Rechte nicht wahr.
Die vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) erstellte Präsentation „Behinderung und Migration – Hilfen für behinderte Menschen und ihre Angehörigen“ möchte hierfür für Abhilfe sorgen und klärt Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund kurz und prägnant über ihre wichtigsten Rechte auf.
Die Präsentation gibt einen Überblick darüber, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und was beim Sozialamt zu beantragen ist. Ebenso wird erläutert, welche Steuervorteile behinderte Menschen beanspruchen können und unter welchen Voraussetzungen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird.
Die Präsentation ist erhältlich in den Sprachen deutsch, türkisch, russisch, englisch und französisch. Sie eignet sich sowohl für mehrsprachige Vorträge über das deutsche Behindertenrecht als auch für persönliche Beratungsgespräche mit Migrantinnen und Migranten zum Beispiel in Frühförderstellen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die fünf Präsentationen stehen im Internet unter www.bvkm.de (Recht und Politik/Rechtsratgeber) kostenlos als Download zur Verfügung.