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Ratgeber für Menschen mit Behinderungen in Europa in leichter Sprache


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat erstmals den "Ratgeber für Menschen mit Behinderungen in Europa"  in leichter Sprache herausgegeben.

Sie finden ihn unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a812l-rat-geber-europa-barrierefrei.pdf;jsessionid=04CC8BC03474D16E7A1EF3F9A15D3BA7?__blob=publicationFile

Der ausführliche "Sozialkompass Europa" vergleicht die Sozialsysteme in 27 europäischen Ländern. Neu hinzugekommen ist das Thema Behinderung. Verfügbar als Broschüre (auch in Leichter Sprache), DVD sowie als überarbeitete Online-Version. Mehr dazu unter
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a801-sozial-kompass-europasoziale-sicherheit-im-vergleich.html;jsessionid=04CC8BC03474D16E7A1EF3F9A15D3BA7

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Colostoma fuer Rollstuhlfahrer?

**Keine Angst, gute Sache!** Der //Selbsthilfeverein Stoma-Welt e.V.// hat kürzlich eine kostenlose 50-seitige Broschüre herausgegeben, mit dem Zweck, Menschen, die vor der Entscheidung stehen, sich mit einem Stoma versorgen zu lassen, zu informieren, was damit auf sie zukommt. Wir denken, diese Informationen sind für viele unserer Leser wichtig, da gerade langjährige Rollstuhlfahrer häufig unter Stuhlinkontinenz leiden. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich. Anfragen (Kennwort "Wir leben mit einem Stoma") unter: Tel.: 0800 200 320 105 (gebührenfrei innerhalb Deutschland) und/oder E-Mail: fragen@stoma-welt.de _ ----
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Anteiliges Pflegegeld zuhause wird voll gezahlt

**gesetzliche Neuregelung in Kraft**

Bereits am 29. Oktober 2012 wurde das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 51 veröffentlicht. Damit gilt es ab 30. Oktober 2012, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist dies eine gute Nachricht, denn ab sofort haben Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43 a) Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden (§ 38 SGB XI).

Damit ist die alte Regelung jetzt ausdrücklich im Gesetz verankert. Noch zu klären ist, wie mit bereits erfolgten Kürzungen des Pflegegeldes in den vergangenen Monaten umzugehen ist. Vorsorglich empfehlen wir Ihnen, bereits eingereichte Klagen vor dem Sozialgericht aufrechtzuerhalten.

Außerdem wird auch die Hälfte des Pflegegeldes bis zu vier Wochen je Kalenderjahr bei Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder bei Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI weiterbezahlt. Dies ist in § 37 Abs. 2 SGB XI neu geregelt.

Die weiteren Verbesserungen stellen wir Ihnen in Kürze gesondert vor. 

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