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Neue Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch

Neue Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch hat ihr Amt angetreten

Bereits im Mai hat der Landesbehindertenbeirat sein Benehmen erteilt zur geplanten Bestellung von Nora Welsch, der bisherigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Baden-Baden, als Landesbehindertenbeauftragte.

Inzwischen hat die Landesregierung Nora Welsch bestellt, so dass sie am Montag ihr neues Amt antreten konnte. Wir gratulieren herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Mehr dazu unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2025060201

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Erstattung der Umbaukosten für seinen VW T7 im Rahmen der Eingliederungshilfe

SozialGericht Landshut:

Schwerbehinderter hat Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten für seinen VW T7 im Rahmen der Eingliederungshilfe 

Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.03.2025 (Az.: S 10 SO 48/23) bestätigt: Ein schwerbehinderter Mensch hat Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für den behindertengerechten Umbau seines Fahrzeugs (hier: VW T7 Multivan) im Rahmen der Eingliederungshilfe – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Kosten beliefen sich im konkreten Fall auf 18.700 Euro.

Maßgeblich ist § 7 KfzHV, der für Leistungen zur Mobilität keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorsieht.

Orientierungssatz (nach Detlef Brock, Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 20/2025):

  1. Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 18 Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 SGB IX.
  2. Die Anspruchsgrundlage für die beantragte Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus ist § 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 sowie § 114 SGB IX i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IX.
  3. Der Umbau gilt als Leistung zur Sozialen Teilhabe, konkret als Leistung zur Mobilität (§ 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).
  4. Die Kosten sind in vollem Umfang durch die zuständige Behörde zu übernehmen. Eine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen erfolgt nicht (§ 83 Abs. 3 Satz 2 SGB IX verweist auf die KfzHV, insbesondere § 7 KfzHV).
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Mitglieder des Vorstands ab 29.03.2025

Anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung waren u.a. auch Mitglieder im Vorstand zu wählen.

Nach 21 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit als Beisitzer stellte sich Albert Götz (leider) nicht mehr zur Wahl. Als Mitglied hält er uns jedoch weiterhin die Treue.

Ihm ganz herzlichen Dank für seine loyale, treue, verlässliche und engagierte Arbeit - er war immer zur Stelle, wenn man ihn brauchte!  
Götz_Albert

Unsere bisherige Schriftführerin, Nicole Pfeiffer, konnte aus beruflichen Gründen dieses Amt nicht mehr stemmen,  stellt sich aber als Beisitzerin weiterhin zur Verfügung.

Ihre Arbeit als Schriftführerin wird nun durch die neu gewählte Beisitzerin, Ulrike Engele, wahrgenommen.

Fabian Hunnius scheidet aus privaten Gründen aus und stellt sich nicht zur Wiederwahl.

Somit setzt sich der neue Vorstand für eine neue Amtsperiode zusammen:

Norbert Donath (Vorsitzender), Gerhard Engele (Stellvertreter), Ulrike Engele (Schriftführerin), Ute Schefold (Finanzverwaltung), Michael Englert (Mitgliederverwaltung) und den Beisitzern/-innen: Corinna Mader, Nicole Pfeiffer, Klaus Kohlmann.

Vorstand_2025

Auf dem Bild fehlt Klaus Kohlmann, der beruflich nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen konnte, sich aber für eine weitere Amtszeit als Beisitzer zur Verfügung stellt.

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