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Die neuesten 3 Beiträge:


bvkm-Ratgeber zur Grundsicherung

bvkm-Ratgeber zur Grundsicherung:

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind.

Der Ratgeber des bvkm erläutert anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen.

Der beliebte Ratgeber wurde im Juni 2025 umfassend aktualisiert. Er geht jetzt u.a. auch darauf ein, ob Schüler:innen einen Anspruch auf Grundsicherung haben können. 

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18 werden mit Behinderung - Ratgeber

18 werden mit Behinderung:

Der beliebte bvkm-Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Da das Sorgerecht der Eltern mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet, geht der Ratgeber ausführlich auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein.

Die Neuauflage hat den Rechtsstand von September 2025 und enthält erstmals eine Checkliste für Eltern behinderter Kinder. 

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Teilhabe / Pflege

Teilhabe / Pflege Ab 1. Juli 2025:

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für alle Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 bis 5

Gut zu wissen:
Seit 1. Juli 2025 gibt es für alle Plegebedürftige (PG 2 bis 5) ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es stehen somit bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.

Für ein solches Jahresbudget haben die Betroffenenverbände lange gekämpft.
Nun geht es daran, ausreichend geeignete Entlastungsangebote zu finden, damit die pflegenden Angehörigen wirklich Entlastung im Alltag erhalten.
Mehr dazu unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege.html

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