Neue Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch hat ihr Amt angetreten
Bereits im Mai hat der Landesbehindertenbeirat sein Benehmen erteilt zur geplanten Bestellung von Nora Welsch, der bisherigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Baden-Baden, als Landesbehindertenbeauftragte.
Inzwischen hat die Landesregierung die 32jährige Nora Welsch bestellt, so dass sie am 02. Juni 2025 ihr neues Amt antreten konnte. Wir gratulieren herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Mehr dazu unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2025060201
26.05.2025
HT/MAE
Aktuelles
SozialGericht Landshut:
Schwerbehinderter hat Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten für seinen VW T7 im Rahmen der Eingliederungshilfe
Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.03.2025 (Az.: S 10 SO 48/23) bestätigt: Ein schwerbehinderter Mensch hat Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für den behindertengerechten Umbau seines Fahrzeugs (hier: VW T7 Multivan) im Rahmen der Eingliederungshilfe – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Kosten beliefen sich im konkreten Fall auf 18.700 Euro.
Maßgeblich ist § 7 KfzHV, der für Leistungen zur Mobilität keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorsieht.
Orientierungssatz (nach Detlef Brock, Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 20/2025):
- Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 18 Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 SGB IX.
- Die Anspruchsgrundlage für die beantragte Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus ist § 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 sowie § 114 SGB IX i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IX.
- Der Umbau gilt als Leistung zur Sozialen Teilhabe, konkret als Leistung zur Mobilität (§ 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).
- Die Kosten sind in vollem Umfang durch die zuständige Behörde zu übernehmen. Eine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen erfolgt nicht (§ 83 Abs. 3 Satz 2 SGB IX verweist auf die KfzHV, insbesondere § 7 KfzHV).
Am Montagvormittag konnte der Landesverband gemeinsam mit Landessozialminister Manne Lucha im Ravensburger Ortsteil Bavendorf eine „Toilette für alle“ eröffnen.
Mit dabei war u.a. unser stellvertretender Vorsitzender, Gerhard Engele.
Die "Toilette für alle" befindet sich im neuen Rathaus in der Ortsmitte und ist während der Öffnungszeiten des Rathauses über den Haupteingang oder rund um die Uhr über einen Seiteneingang 24/7 mit dem Euro-Schlüssel zugänglich.
Alle Redner betonten den Wert eines solchen Serviceangebots, um wirklich allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Es ist die dritte „Toilette für alle“ im Landkreis Ravensburg und landesweit der 103. Standort.
Mehr dazu unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/pressemitteilungen.php?pm=2025031001#pressemitteilungen
25.01.2025
bvkm
Aktuelles
Steuermerkblatt aktualisiert: Ab sofort steht das bewährte Merkblatt des bvkm als aktuelle Online-Version zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der jährlich aktualisierte Ratgeber gibt Steuertipps für Familien mit behinderten Kindern und folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2024. Berücksichtigt sind die Erhöhung der Kinderfreibeträge sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags.
Ab 2025 gibt es das Merkblatt nicht mehr in gedruckter Form, sondern nur noch online.
Zur Pressemeldung geht es hier.
16.01.2025
bvkm/ mae
Aktuelles
Behindertentestament // Ratgeber:
Der bewährte bvkm-Rechtsratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ wurde komplett überarbeitet und ist jetzt in der 9. Auflage erschienen. Der Ratgeber erläutert ausführlich und anhand eines konkreten Beispiels, welche erb- und sozialrechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sog. Behindertentestaments zu berücksichtigen sind.
Der aktuelle Ratgeber steht ab sofort zum kostenlosen Herunterladen bereit. Die Druckversion kostet 1,50 Euro (bvkm-Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nichtmitglieder).
Behindertentestament // Online-Veranstaltung:
Am 11. März 2025 bietet der bvkm von 20 bis 22 Uhr eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Behindertentestament an. Sie richtet sich gezielt an Eltern von Kindern mit Behinderung. Der Notar Dr. Björn Winkler aus Bremen erklärt, wie Eltern ihr Vermögen so vererben können, dass auch ein Kind mit Behinderung materiellen Nutzen davon hat. Dr. Björn Winkler berät Eltern seit vielen Jahren zu diesem Thema und ist der neue Mitautor des bvkm-Rechtsratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“.