23.10.2025
bvkm/mae
Aktuelles
18 werden mit Behinderung:
Der beliebte bvkm-Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Da das Sorgerecht der Eltern mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet, geht der Ratgeber ausführlich auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein.
Die Neuauflage hat den Rechtsstand von September 2025 und enthält erstmals eine Checkliste für Eltern behinderter Kinder.
01.08.2025
LV / MAE
Aktuelles
Teilhabe / Pflege Ab 1. Juli 2025:
Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für alle Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 bis 5
Gut zu wissen:
Seit 1. Juli 2025 gibt es für alle Plegebedürftige (PG 2 bis 5) ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es stehen somit bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.
Für ein solches Jahresbudget haben die Betroffenenverbände lange gekämpft.
Nun geht es daran, ausreichend geeignete Entlastungsangebote zu finden, damit die pflegenden Angehörigen wirklich Entlastung im Alltag erhalten.
Mehr dazu unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege.html
25.07.2025
BV/ME
Aktuelles
Grundsicherung – jetzt auch barrierefrei:
Die digitale Version des neuen bvkm-Ratgebers steht ab sofort auch in barrierefreier Form zur Verfügung. Der 2025 umfassend überarbeitete Ratgeber zur Grundsicherung berücksichtigt die aktuellen Beträge bei den Regelsätzen und den Einkommens-Freibeträgen. Anhand konkreter Beispiele wird verdeutlicht, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist.
Die gedruckte Version kostet 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) und kann über unseren Shop bestelltwerden. Die barrierefreie, digitale Version ist kostenfrei.
Neue Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch hat ihr Amt angetreten
Bereits im Mai hat der Landesbehindertenbeirat sein Benehmen erteilt zur geplanten Bestellung von Nora Welsch, der bisherigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Baden-Baden, als Landesbehindertenbeauftragte.
Inzwischen hat die Landesregierung die 32jährige Nora Welsch bestellt, so dass sie am 02. Juni 2025 ihr neues Amt antreten konnte. Wir gratulieren herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Mehr dazu unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2025060201
26.05.2025
HT/MAE
Aktuelles
SozialGericht Landshut:
Schwerbehinderter hat Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten für seinen VW T7 im Rahmen der Eingliederungshilfe
Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.03.2025 (Az.: S 10 SO 48/23) bestätigt: Ein schwerbehinderter Mensch hat Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für den behindertengerechten Umbau seines Fahrzeugs (hier: VW T7 Multivan) im Rahmen der Eingliederungshilfe – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Kosten beliefen sich im konkreten Fall auf 18.700 Euro.
Maßgeblich ist § 7 KfzHV, der für Leistungen zur Mobilität keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorsieht.
Orientierungssatz (nach Detlef Brock, Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 20/2025):
- Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 18 Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 SGB IX.
- Die Anspruchsgrundlage für die beantragte Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus ist § 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 sowie § 114 SGB IX i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IX.
- Der Umbau gilt als Leistung zur Sozialen Teilhabe, konkret als Leistung zur Mobilität (§ 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).
- Die Kosten sind in vollem Umfang durch die zuständige Behörde zu übernehmen. Eine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen erfolgt nicht (§ 83 Abs. 3 Satz 2 SGB IX verweist auf die KfzHV, insbesondere § 7 KfzHV).