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Kindergrundsicherung - Kindergeld

Familie

Kindergrundsicherung kommt – Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung bleibt

Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die unser Bundesverband bvkm bereits im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums gefordert hatte. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – weiterhin den Eltern bleibt. Darin zeigt sich einmal mehr, weshalb Elternselbsthilfe im Verein so wichtig ist und auch wirkt. Mehr dazu unter https://bvkm.de/ratgeber/kindergrundsicherung/

Steuerrecht

Bundesfinanzhof (BFH): Kindergeld für ein erwachsenes verheiratetes Kind mit Behinderung 

Immer wieder erreichen uns Fragen rund um das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung. Daher weisen wir auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az: III R 13/21 vom 20.10.2022) hin. Die Heirat des erwachsenen Kindes mit Behinderung kann dazu führen, dass der Kindergeldanspruch der Eltern entfällt. Schließlich sind Eheleute gegenseitig unterhaltspflichtig. Der BFH hat nun entschieden, dass für den Fall, dass das Einkommen des Ehepartners nicht ausreicht, den vollständigen Unterhalt des Ehegatten mit Behinderung zu decken, kann der Kindergeldanspruch der Eltern im Ausnahmefall fortbestehen. Mehr dazu unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310059/

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„Pflegeschätze“ teilen

„Pflegeschätze“ teilen:

Eltern pflegebedürftiger Kinder werden oftmals unvorbereitet mit einer Pflegesituation konfrontiert.

Eltern, die hingegen bereits länger pflegen, haben über Jahre einen großen Erfahrungsschatz in der pflegezentrierten Alltagsbewältigung aufgebaut.

Gemeinsam mit Eltern und Angehörigen sollen die „Wissensschätze“ der selbstorganisierten Pflege gehoben werden.

Der bvkm ist Verbundpartner im Entwicklungsprojekt „Pflegeschätze“.

Sie möchten auch Ihr Wissen und Ihre „Pflegeschätze“ teilen?  

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Ratgeber zur Grundsicherung aktualisiert:

Ratgeber zur Grundsicherung aktualisiert:

Der bvkm hat seinen „Ratgeber zur Grundsicherung nach dem SGB XII“ umfassend überarbeitet. Berücksichtigt sind die Änderungen, die zum 1.1.2023 aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft getreten sind. Unter anderem beläuft sich der Vermögensfreibetrag seitdem auf 10.000 Euro und ein angemessenes Kraftfahrzeug ist nun ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Ab sofort steht der aktuelle

Ratgeber zum kostenlosen Download auf der Webseite des bvkm bereit.

Die gedruckte Version erscheint voraussichtlich im Juni. 

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Betreuungsrecht

DAS BAND ist da:

Auf 40 Seiten finden Sie wichtige Hintergrundinformationen und Wissenswertes zum neuen Betreuungsrecht. Wie immer mit Berichten von Angehörigen und anderen Fachleuten.

In dieser Ausgabe außerdem:

Nachrichten aus den Mitgliedsorganisationen des bvkm und das aktuelle Steuermerkblatt für 2022/2023 der bvkm-Juristin Katja Kruse. 

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neue Broschüre zum Betreuungsrecht

Neue Broschüre des bvkm zum Betreuungsrecht:

Der bvkm begleitet die Reform des Betreuungsrechts mit der neuen Broschüre „Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderung durch Eltern und Geschwister. Rechtliche Grundlagen – Chancen – Herausforderungen“. Sie enthält hilfreiches Wissen zum Thema rechtliche Betreuung, erläutert, was sich hinter der „Unterstützten Entscheidungsfindung“ verbirgt, und stellt Methoden zur „Unterstützten Entscheidungsfindung“ vor. Sie zeigt, wie Eltern den Spagat zwischen „Elternsein“ und rechtlicher Betreuung schaffen können, und lässt Geschwister in verschiedenen Lebensphasen über ihre Pläne und Erfahrungen mit der rechtlichen Betreuung berichten.

Die Broschüre ist online und in gedruckter Form verfügbar. 

Damit Sie sich in der Download-Version unserer Broschüre unkompliziert zurechtfinden und schnell zum gewünschten Thema klicken können, haben wir das komplette Inhaltsverzeichnis verlinkt. Natürlich können Sie auch die gedruckte Version im Shop des BV bestellen.   

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