Aktuelles

Pflegebedürftige können Entlastung durch ehrenamtlich Helfende abrechnen

Landesregierung ändert Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)

Pflegebedürftige Menschen, die zuhause ihre Pflege organisieren, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
In Baden-Württemberg waren bislang nur ambulante Dienstes anerkannt, aber keine ehrenamtliche Einzelhelfende.
Seit vielen Jahren kritisierten Familien in unserem Landesverband diese Einschränkung bei der Organisation der dringend notwendigen Familienentlastung.
Jetzt hat die Landesregierung diese Kritik aufgegriffen und die Voraussetzungen für den Einsatz der Einzelhelfenden (und der Abrechnung über die Pflegekasse) geschaffen. Seit Mittwoch gilt die geänderte Verordnung.
Mehr dazu unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-unterstuetzt-und-entlastet-pflegende-angehoerige

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Familienentlastung

Familienentlastung Änderungsentwurf der Unterstützungsangebote-Verordnung:

Baden-Württemberg will auch ehrenamtliche Einzelhelfende zulassen

Vor den Sommerferien legte das Landessozialministerium den mit Spannung erwartete Änderungsentwurf der Unterstützungsangebote-Verordnung vor. Diese regelt, wie in Baden-Württemberg der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro eingesetzt werden kann.

Künftig sollen auch ehrenamtlicheNa Einzelhelfende maximal 2 pflegebedürftige Menschen betreuen können. Bislang sind die Leistungen der Pflegeversicherung nur über anerkannte Dienste abrufbar.


Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die neue Verordnung damit auf der Zielgeraden ist. Unsere Stellungnahme finden Sie zum Nachlesen unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkm-usta-vo-05092024.pdf

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Nachruf Hans-Peter-Hipp

Hans-Peter-Hipp, unser langjähriges Mitglied in unserem Verein und im Vorstand ist am 20. Juli 2024 nach langer Krankheit verstorben.

Er war nicht nur Förderer und Unterstützer sondern auch Ratgeber und Partner unseres Wohnprojekts. Wir verlieren mit ihm nicht nur einen treuen Begleiter sondern auch einen guten Freund.

Unsere tief empfundene Anteilnahme und unser Mitgefühl gilt seiner Frau Irmgard und seiner Familie.

Hier unser Nachruf in der SZ Ravensburg vom 03.08.2024:

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Neuer Betrag für Mittagessen in Werkstätten:

Neuer Betrag für Mittagessen in Werkstätten:

Ab 2024 beläuft sich der Mehrbedarf für jedes tatsächlich in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingenommene Mittagessen auf 4,13 Euro. Das ergibt sich aus der aktualisierten Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 24. November 2023 zugestimmt hat. In der Verordnung wurde der monatliche Wert für das Mittagessen von 114 Euro auf 124 Euro erhöht.

Als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherung wird ein Dreißigstel dieses Betrags für jedes Mittagessen in der WfbM anerkannt. Diese und viele weitere hilfreiche Informationen zur Grundsicherung gibt es im gleichnamigen Ratgeber des bvkm

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