Aktuelles

Teilhabe

Neue Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung

Gut zu wissen: die Grenze für das sog. Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII wurde zum Jahresbeginn 2023 von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Zusätzlich ist – erstmals - auch ein angemessener PkW (Wertgrenze 7.500 Euro) geschützt.

Auch die monatlichen Beträge erhöhen sich zum Januar 2023.

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 3.000 Euro / Jahr („steuerfreie Übungsleiterpauschale“) werden ebenfalls nicht auf das Einkommen angerechnet. Mehr dazu unter https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/das-aendert-sich-2023.html;jsessionid=4545A4CFFBFEB6421B9EA6DA6D01D31E.delivery1-master#docd56ad138-468a-4e64-8fc7-ef5158bac269bodyText31

Familienleistungen: Kindergeld

Gut zu wissen: Familienleistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen zum 1. Januar 2023. Mehr dazu unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892 Wir haben die wichtigsten Änderungen (nicht vollständig!) beim Kindergeld, Grundsicherung und Eingliederungshilfe kompakt zusammengefasst unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2023011001

Angebote für Familien: „STÄRKEr nach Corona"

Im Jahr 2023 werden in mehreren Familienferienstätten Freizeiten für Familien aus Baden-Württemberg, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben, stattfinden. Themen der Freizeiten sind z.B.: „Unterstützung bieten. Freiraum schenken“ für Familien mit pflegebedürftigen und schwerstkranken Kindern (Familienherberge Lebensweg Illingen), „Willkommen im Leben“ für Familien mit behinderten Kindern (Familienferiendorf Langenargen). Die Angebote werden vom Sozialministerium gefördert.

Eine Übersicht aller Angebote (Themen und Termine) finden Sie unter https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Fruehe_Hilfen/STAERKE/Informationen_zur_Corona-Pandemie/STAERKEr_nach_Corona_Programm_2023.pdf


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Wichtige Rechtsänderungen

Wichtige Rechtsänderungen 2023: 

In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2023 wieder Änderungen in Kraft getreten. Das betrifft z.B. das Kindergeld, das Betreuungsrecht und die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der bvkm hat wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in einer Übersicht zusammengefasst.

Hilfe bei steigenden Heiz- und Stromkosten: Die Preise steigen in allen Bereichen und machen unser Leben deutlich teurer. Ganz vorne mit dabei sind die gestiegenen Kosten für Energie. Informationen und Musteranträge zu diesem Thema finden Beziehende von Leistungen der Grundsicherung auf der Webseite energie-hilfe.org. Die Initiatoren dieses Portals sind Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband. 

Zugang zum Gesundheitssystem für EU-Bürger:innen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration haben im November 2022 eine aktualisierte Fassung der Broschüre „Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz“ herausgegeben.

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Betreuungsrechtsreform

Betreuungsrechtsreform:

Ab 2023 gelten im Betreuungsrecht neue Regelungen.

Die bvkm-Mitgliedsorganisation „Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e. V.“ hat die wichtigsten Änderungen in einer Broschüre, die es auch in einer digitalen Version gibt, zusammengefasst.

Eine Broschüre zum neuen Betreuungsrecht und viele weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf der Webseite des Bundesjustizministeriums

BGTalk-Reihe zur Reform des Betreuungsrechts: Teil VIII Finanzielle Angelegenheiten – Selbstverwaltung und Betreueraufgaben. 24. Januar 2023, 17–19 Uhr // online. Der Betreuungsgerichtstag e.V. lädt zum moderierten Fachgespräch zu den neu gefassten Vorschriften zur Vermögenssorge ein.

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Projekt Umsetzungsbeteiligung BTHG verlängert

Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG verlängert:

Zum 1. Januar 2023 wird die vierte und letzte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft treten. In der Praxis stockt der Umsetzungsprozess aber an vielen Stellen. Um ihn weiter zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderung des Projekts „Umsetzungsbegleitung BTHG“ um zwei weitere Jahre verlängert.

Der Fokus wird auf dem Online-Kompendium BTHG-Kompass und den digitalen Veranstaltungen zu Themen des Gesetzes liegen. 

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Kindergeld-Merkblatt aktualisiert

Kindergeldmerkblatt aktualisiert!

Lang erwartet – endlich da! Der bvkm hat sein Merkblatt zum Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung aktualisiert. Anhand von Musterbeispielen können Eltern ganz einfach überprüfen, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht. Auch werden die Steuervorteile erläutert, die vom Kindergeld abhängig sind.

Das Kindergeldmerkblatt kann kostenlos von der Webseite des bvkm herunterladen werden. 

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