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Rechtsratgeber für behinderte Menschen und Angehörige aktualisiert

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es:

Der bewährte Rechtsratgeber "Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde umfangreich aktualisiert und enthält alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Rechtsänderungen, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind.

Auf 50 Seiten erfahren behinderte Menschen und ihre Angehörigen, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält. Der Ratgeber berücksichtigt dabei insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.

Dargestellt werden auch die Verbesserungen, die das Bundesteilhabegesetz bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen im Falle des Bezuges von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege vorsieht. Berücksichtigt wurde ebenfalls das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz. Es sieht höhere Regelsätze für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung vor und wirkt sich unter anderem auf die Höhe des Taschengeldes für Heimbewohner aus.
Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit enthält der Ratgeber ebenfalls. Erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen sie die genannten Leistungen beanspruchen können.

Den Ratgeber finden Sie im Internet unter http://bvkm.de/wp-content/uploads/2017_Mein-Kind-ist-behindert-Final.pdf

Er steht dort kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann für 1 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, versand@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-15

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Neue Regeln für Werkstätten für behinderte Menschen

Bundesteilhabegesetz (BTHG) in leichter Sprache:

Neue Regeln für Werkstätten für behinderte Menschen

Gesetze zu verstehen, ist auch für Juristen immer wieder eine Herausforderung.
Gut, dass im Zuge von Inklusion immer mehr Gesetze auch in allgemein verständliche Sprache übersetzt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die die Werkstätten für behinderte Menschen betreffen, in leichte Sprache übersetzt. Erklärt werden vor allem die neuen Regeln wie z.B. die Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte, die Stellung der Werkstatträte, die Aufgaben der Frauenbeauftragten oder auch die finanziellen Verbesserungen. Das Heft umfasst 22 Seiten.

Lesen Sie selbst unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a761-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Unterstützungsangebote-Verordnung

Im Gesetzblatt Baden-Württemberg wurde die Unterstützungsangebote-Verordnung nun veröffentlicht.

Sie ist seit gestern (9. Februar 2017) gültig. Sie regelt vor allem die Anerkennung und finanzielle Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für die bisherigen anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote gilt eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2018.

Der rechtskräftige Verordnungstext soll in Kürze auch auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht werden.

Im Moment können wir noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkung die Verordnung für die vielen offenen Angebote auch in unserem Landesverband hat.

Der Paritätische Baden-Württemberg wird das Thema in der Frühjahrssitzung der Fachgruppe Behindertenhilfe am 5. April 2017 aufgreifen und hat dazu bereits auch den zuständigen Referenten im Sozialministerium eingeladen.

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Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2017 ist mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt worden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wurde dazu auf eine neue Grundlage gestellt.

Die Änderungen werden bei Menschen mit Behinderung und ihren Familien einen großen Informations- und Beratungsbedarf auslösen. 

Eine Übersicht zu den ab 2017 geltenden Änderungen für Pflegebedürftige finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesverbandes:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Neuregelungen-f%C3%BCr-Pflegebed%C3%BCrftige-ab-2017-Zusammenstellung-bvkm.pdf

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