Aktuelles

Gesundheit: GKV-Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert

Gesetzliche Krankenversicherung hat GKV-Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert

Der GKV-Spitzenverband hat das GKV-Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und fortgeschrieben. Darin sind einige Verbesserungen für Patienten enthalten. Damit sollen Patienten vor überteuerten Angeboten und überhöhten Zuzahlungen geschützt werden. Am Dienstag letzter Woche wurde die Neufassung vorgestellt.
Die Pressemitteilung sowie den Link zum neuen Hilfsmittelverzeichnis finden Sie unter

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_815872.jsp

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18 werden mit Behinderung

Jetzt auch in Printform!

Merkblatt "18 werden mit Behinderung“ aktualisiert:

Der neue Ratgeber berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand von Januar 2019 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Ein besonderes Augenmerk wird ferner bereits jetzt auf wichtige Änderungen gerichtet, die sich durch das BTHG zum 1. Januar 2020 ergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.

Die gedruckte Version kann ab sofort unter versand@bvkm.de oder über die Website des Bundesverbandes bestellt werden.

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Grundsicherung nach dem SGB XII

bvkm aktualisiert Merkblatt zur Grundsicherung

Das "Merkblatt zur Grundsicherung“ des bvkm wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Der neue Ratgeber erläutert, wie hoch die Regelsätze seit 1.1.2019 sind und wie sich der Freibetrag berechnet, der seit 2018 bei der Riester-Rente anrechnungsfrei bleibt. Eingegangen wird ferner auf die aktuelle Rechtsprechung zum Anspruch auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.

 Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik "Recht & Ratgeber“ zur Verfügung.

Es kann auch in gedruckter Form bestellt werden über versand@bvkm.de oder www.bvkm.de/verlag; bei größeren Mengen werden die Portokosten in Rechnung  gestellt.

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Argumentationshilfe - Verordnung Elektrorollstuhl

Argumentationshilfe aktualisiert!

Einige Krankenkassen verlangen von Menschen mit Behinderung, die einen Elektrorollstuhl verordnet bekommen haben, dass sie ihre Fahrtauglichkeit durch ein TÜV-Gutachten nachweisen.

Das Sozialgericht Marburg hat mit Bescheid vom 14.11.2017 (Az. S 6 KR 127/16) ausgeführt, dass das TÜV-Gutachten zur Prüfung der Fahrtauglichkeit eines Elektrorollstuhl-Fahrers nicht verwertbar sei.

Unser Bundesverband bvkm hat aufgrund des Marburger Urteils seine Argumentationshilfe aktualisiert.

Sie finden diese unter https://bvkm.de/wp-content/uploads/Argumentationshilfe-gegen-die-T%C3%9CV-Pr%C3%BCfung_2018.pdf

Klicken Sie auch hier!

 

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