Aktuelles

Deutsch- türkische Broschüre "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es"

Türkisch-deutsche Broschüre in überarbeiteter Neuauflage:

Die Broschüre "Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ steht jetzt in der türkischen Übersetzung auf der Website des Bundesverbandes zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Die aktuelle Neuauflage des Rechtsratgebers  des Bundesverbands "Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ (türkisch // deutsch) ist jetzt lieferbar und kann auf der Website des bvkm bestellt werden.

Aktualisierter Rechtsratgeber lieferbar!

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Teilhabe Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – einfach erklärt

"Herzstück“ des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung.
Unser Landesverband steckt derzeit mittendrin im Aufbau von EUTB-Beratung in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mössingen, Stuttgart, Süßen und auch bei uns hier in Weingarten.
Wir werden unsere neuen Beratungsangebote Ihnen Zug um Zug vorstellen. Heute wollen wir Sie mit dem Kurzfilm auf das neue Angebot einstimmen.
Was genau ist die EUTB? Das erklärt dieser Kurzfilm über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Neuer Bundesbehindertenbeauftragter

Neu im Amt: Jürgen Dusel ist neuer Bundesbehindertenbeauftragter

Vier Jahre lang hatte Verena Bentele das Amt der Bundesbehindertenbeauftragten inne.

Am Mittwoch nun wurde ihr Nachfolger Jürgen Dusel vom Bundessozialminister Heil in sein neues Amt eingeführt.

Dusel ist Jurist, stark sehbehindert und war seit 2010 Landesbehindertenbeauftragter in Brandenburg. Ganz oben auf seiner Prioritätenliste stehen "Barrierefreiheit im sozialen Wohnungsbau“ und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mehr zum Stabwechsel finden Sie im Mitteldeutschen Rundfunk unter https://www.mdr.de/religion/behindertenbeauftragter-dusel-ins-amt-eingefuehrt-100.html

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Leistungen bei Zahnerkrankungen

Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen!

Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.

Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Zahnerkrankungen zu senken.

Eine Patienteninformation, auch in einfacher Sprache, ist in Vorbereitung.

Artikel Drucken Artikel Empfehlen