Aktuelles

Teilhabe - BTHG

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) bietet ein neues Wissensportal für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer. 

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschäftigt uns alle intensiv.
Der KVJS hat nun ein Wissensportal für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer eingerichtet. Dort finden sich Informationen über die Änderungen des BTHG und die daraus sich ergebenden Aufgaben für gesetzliche Betreuer. Mehr dazu unter https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/wichtige-informationen-zum-bundesteilhabegesetz/

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Erleichterungen für Betreuungsangebote

UstA-VO: Erleichterungen für Betreuungsangebote für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung

Viele Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schweren Behinderungen beklagten, dass sie seit Jahresbeginn keine Angebote mehr finden, für die sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro aus der Pflegeversicherung einsetzen können. Die baden-württembergische UstA-VO sieht vor, dass nur noch ehrenamtlich Engagierte im Einsatz sind – und diese sind für die Menschen mit komplexen Behinderungen kaum zu finden. Nach einigen Fachgesprächen lud der zuständige Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitten in den Sommerferien erneut zum Gespräch nach Stuttgart ein. Nun liegt eine bis zum 31. September 2021 befristete Übergangslösung vor. Sofern der Ehrenamtscharakter der Angebote in einem Konzept deutlich wird, können im begründeten Einzelfall für diesen speziellen Personenkreis auch haupt- und nebenamtliche Personen für die Betreuung eingesetzt werden. Das Empfehlungsschreiben an die Stadt- und Landkreise finden Sie unter

https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/smbw-ustavo-24092019.pdf

Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c0-0.php

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Behindertentestament/Betreuungsrecht

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18.1.2019 (Az. 34 Wx 165/18 Kost) ist für die Festsetzung von Gerichtskosten für eine rechtliche Betreuung nur der Teil des Vermögens maßgeblich, auf den sich die Betreuung bezieht. Das Vermögen aus einem Behindertentestament fällt nach Auffassung des Gerichts nicht hierunter. In einem aktuellen Beitrag erläutert der bvkm die Hintergründe der Entscheidung und gibt Tipps für Betroffene. siehe:

Behindertentestament/Betreuungsrecht:

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Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Merkblatt BTHG 

Jetzt auch in gedruckter Form erhältlich. Das Merkblatt „Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?“ kann kostenlos heruntergeladen werden oder über den Warenkorb des bvkm bestellt werden. Das neue Merkblatt des bvkm erläutert die wichtigsten Änderungen, gibt Tipps und zeigt anhand einer Checkliste, was nun zu tun ist.

Am 1.1.2020 wird es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Das bislang in diesen Wohnformen erbrachte "Gesamtpaket“ wird auseinandergenommen und die existenzsichernden Leistungen werden von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt.

Existenzsichernde Leistungen:

1. Welchen Umfang hat die Grundsicherung?

Tip: Einzelheiten zur Grundsicherung werden im Merkblatt "Grundsicherung nach dem SGB XII" des bvkm erläutert. Dieses steht zum kostenlosen Herunterladen unter www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber zur Verfügung.

2. Gibt es für Bewohner besonderer Wohnformen künftig noch das sogenannte "Taschengeld"?

Tipp: Nähere Hinweise enthält die "Orientierungshilfe Barmittelanteil" der BAGüS, die zum kostenlosen Herunterladen auf der Internetseit www.bagues.de zur Verfügung steht.

3. Verfahren und Besonderheiten:

Girokonto:

Aufgrund der Systemumstellung müssen Bewohner bzw. deren rechtlichen Betreuer - sofern noch nicht geschehen - ein Girokonto eröffnen. Es empfiehlt sich, das Girokonto bis spätestens zum 31. August 2019 zu eröffnen.

CHECKLISTE

  • bis August 2019

-- Girokonto eröffnen

  • bis September 2019:

 -- Neue Wohn- und Betreuungsverträge prüfen / Mietkostenbescheinigung einfordern;

-- Grundsicherung beantragen (benötigt wird Nachweis über Mietkosten und geltend gemachte Mehrbedarfe;

-- Eingliederungshilfe beantragen

  • bis Dezember 2019:

-- Überweisung für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen an die besondere Wohnform sicherstellen;

  • ab Januar 2020:

-- Verwendung des Regelsatzes sicherstellen ( z.B. Einsatz von Barmitteln für persönliche Wünsche des Bewohners, Bildung von Rücklagen für Bekleidung);

Im Übrigen hat auch unser Landesverband eine Checkliste/ INFO erstellt (lvkm-checkliste-bthg-august2019.pdf):

Sie basiert auf dem Wissen, das uns Stand heute bekannt ist. Viele Fragen sind noch offen und sollen in den auf Landesebene eingesetzten Arbeitsgruppen bis Anfang Oktober beantwortet werden. Ab Oktober 2019 soll dann auch das neue Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs BEI_BW landesweit eingesetzt werden.

siehe hierzu: https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkm-checkliste-bthg-8-2019.pdf

Die Checkliste des LV ist  selbstverständlich auch online gestellt unter download/Ratgeber.

Wichtiges Merkblatt des bvkm! Am 1.1.2020 wird es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Das bislang in diesen Wohnformen erbrachte "Gesamtpaket“ wird auseinandergenommen und die existenzsichernden Leistungen werden von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt. Das Merkblatt des bvkm "BTHG: Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?“ erläutert die wichtigsten Änderungen, gibt Tipps und zeigt anhand einer Checkliste, was nun zu tun ist. Es steht zum kostenlosen Download zur Verfügung, kann aber auch in gedruckter Form bestellt werden.

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