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Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es

"Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ aktualisiert und online:

Der bewährte Rechtsratgeber des bvkm enthält u. a. Änderungen, die durch das BTHG zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Dazu gehören vor allem das Budget für Arbeit und die neue Regelung für andere Leistungsanbieter, mit denen der Gesetzgeber Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geschaffen hat. 

Rechtsänderungen haben sich zum 1. Januar 2019 durch die Erhöhung der Regelsätze ergeben. Auch steigt das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um jeweils 10 Euro pro Kind. 

Die Rechtsänderungen sind in der barrierefreien Internetversion des Ratgebers berücksichtigt.

Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann für 1 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, versand@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-15.

BEACHTE:

Die gedruckte Version des Ratgebers steht vorübergehend nur in zweisprachiger Form deutsch/türkisch mit Rechtsstand von März 2018 zur Verfügung. Ein Einleger informiert über die aktuellen Zahlen, die für 2019 gelten.

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Gesundheit: GKV-Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert

Gesetzliche Krankenversicherung hat GKV-Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert

Der GKV-Spitzenverband hat das GKV-Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und fortgeschrieben. Darin sind einige Verbesserungen für Patienten enthalten. Damit sollen Patienten vor überteuerten Angeboten und überhöhten Zuzahlungen geschützt werden. Am Dienstag letzter Woche wurde die Neufassung vorgestellt.
Die Pressemitteilung sowie den Link zum neuen Hilfsmittelverzeichnis finden Sie unter

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_815872.jsp

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18 werden mit Behinderung

Jetzt auch in Printform!

Merkblatt "18 werden mit Behinderung“ aktualisiert:

Der neue Ratgeber berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand von Januar 2019 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Ein besonderes Augenmerk wird ferner bereits jetzt auf wichtige Änderungen gerichtet, die sich durch das BTHG zum 1. Januar 2020 ergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.

Die gedruckte Version kann ab sofort unter versand@bvkm.de oder über die Website des Bundesverbandes bestellt werden.

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