Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten einer Elternassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe verpflichtet
Nach einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden, Beschl. v. 31.7.2009 – Az: 6 L 382/09) ist der überörtliche Sozialhilfeträger
zur Gewährung von Elternassistenz für eine körperlich behinderte Mutter eines Säuglings zuständig.
//Quelle: bvkm//
_
----