Übernahme der Kosten einer Elternassistenz

Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten einer Elternassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe verpflichtet Nach einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden, Beschl. v. 31.7.2009 – Az: 6 L 382/09) ist der überörtliche Sozialhilfeträger zur Gewährung von Elternassistenz für eine körperlich behinderte Mutter eines Säuglings zuständig. //Quelle: bvkm// _ ----
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