Familienentlastung

Familienentlastung Änderungsentwurf der Unterstützungsangebote-Verordnung:

Baden-Württemberg will auch ehrenamtliche Einzelhelfende zulassen

Vor den Sommerferien legte das Landessozialministerium den mit Spannung erwartete Änderungsentwurf der Unterstützungsangebote-Verordnung vor. Diese regelt, wie in Baden-Württemberg der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro eingesetzt werden kann.

Künftig sollen auch ehrenamtlicheNa Einzelhelfende maximal 2 pflegebedürftige Menschen betreuen können. Bislang sind die Leistungen der Pflegeversicherung nur über anerkannte Dienste abrufbar.


Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die neue Verordnung damit auf der Zielgeraden ist. Unsere Stellungnahme finden Sie zum Nachlesen unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkm-usta-vo-05092024.pdf

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