Umsetzung BTHG (Ermittlung des Hilfebedarfs)

Neuauflage: Hinweise und Empfehlungen zu BEI_BW (Ermittlung des Hilfebedarfs)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs vor. Dazu wurde das Instrument BEI_BW entwickelt.

Diese Woche hat das Landessozialministerium die zweite Auflage der Hinweise und Empfehlungen zu BEI_BW veröffentlicht.

Das BEI_BW ist dabei ein Leitfaden für das Gespräch zwischen den Antragstellern mit Behinderung und den Vertretern des Landkreises (Eingliederungshilfe).

Antragsteller können auch Personen ihres Vertrauens zu dem Gespräch mitnehmen.

Die barrierefreie PDF finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_BTHG/Hinweise_Empfehlungen_zum_BEI_BW.pdf

Infos zu BEI_BW finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/bundesteilhabegesetz/bedarfsermittlung/

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