Argumentationshilfe zur Abzweigung von Kindergeld aktualisiert:

Argumentationshilfe zur Abzweigung von Kindergeld aktualisiert: 

Für erwachsene Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform, einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und dort pädagogische Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags erhalten, gewährt das Sozialamt in der Regel Unterhalt in Form von Leistungen der Grundsicherung. 

Gleichzeitig erhalten Eltern für die Bewohner:innen häufig Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Familienkasse dieses Kindergeld an das Sozialamt auszahlen (sogenannte Abzweigung). 

Die bvkm-Argumentationshilfe „Abzweigung bei NICHT im Haushalt der Eltern lebenden Kindern“ zeigt, wie sich Eltern gegen solche Abzweigungen zur Wehr setzen können. 

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