Neues Gesetz: mehr Ausbildungsgeld / Anhebung des Grundbetrags in der WfbM

Bereits zum 1. August 2019 ist das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes in Kraft.

Junge Menschen mit Behinderungen erhalten nun ein monatliches Ausbildungsgeld von 117 Euro im Eingangsbereich / Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem vergleichbaren Anbieter. Außerdem wird der Grundbetrag im Arbeitsbereich der WfbM stufenweise erhöht:

ab sofort gibt es mindestens 80 Euro im Monat.
Mehr dazu unter https://www.rehadat-bildung.de/de/nachrichten/Neues-Gesetz-zum-1.-August/

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