Anspruch auf Grundsicherung im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Haben Menschen mit Behinderungen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM einen Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch auf Grundsicherung hat, wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Durch eine Rechtsänderung, die zum 1. Juli 2017 in Kraft trat, wurde darüber immer häufiger gestritten, ob man dies am Beginn in das Arbeitsleben bereits festlegen kann – und Anträge auf Grundsicherung abgelehnt. Inzwischen liegen bereits Urteile von vier Sozialgerichten vor, die den betroffenen Menschen mit Behinderung Grundsicherung zusprachen. Diese Entscheidungen bekräftigen unsere Auffassung, dass ablehnende Bescheide rechtswidrig sind. 

Unser Bundesverband bvkm hat aufgrund der vorliegenden Urteile sein Merkblatt aktualisiert. Dort finden Sie einen Musterwiderspruch, den Sie für Ihre Situation als Basis für einen Widerspruch nutzen können.

Lesen Sie selbst unter https://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch_Eingangs-und-Berufsbildungsbereich_September-2018.pdf

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