Finanzierung der Schulbegleitung

Urteil Landessozialgericht Ba-Wü:

Finanzierung der Schulbegleitung ist Sache der Landkreise

Am Mittwoch hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg das mit Spannung erwartete Urteil verkündet.

In einem Musterprozess des Landkreises Tübingen wurde nun klar gestellt, dass der Landkreis die Kosten für eine Schulbegleitung bei einem inklusiven Schulbesuch im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen hat. Die Finanzierung der Schulbegleitung sei nicht Sache des Landes. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr dazu unter https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150200344&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Der Streit um die Finanzierung der notwendigen Schulbegleitung beim inklusiven Unterricht ist ein Knackpunkt im Vorfeld der angekündigten Schulgesetzänderung.

Nächste Woche will die Landesregierung den Schulgesetzentwurf beschließen.

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