Persönliches Budget

BSG stärkt das Persönliche Budget außerhalb der WfbM

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mündlicher Verhandlung am 30.11.2011 entschieden (Az.: B 11 AL 7/10 R), dass ein persönliches Budget für eine dem Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) entsprechende Ausbildung, der die Anerkennung einer WfbM fehlt, nicht mit dem Argument verweigert werden darf, Leistungen für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich seien nur in einer anerkannten Werkstatt vorgesehen.
Näheres hierzu unter www.bvkm.de (Ratgeber "Recht & Praxis).


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