Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen
Zum 1. Juli 2011 treten die bereits im Januar 2011 beschlossenen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen in Kraft. So können ab sofort eine Heilmittelbehandlung auch ohne Verordnung eines Hausbesuches an einem anderen Ort als dem der Therapeutenpraxis erbracht werden (§ 11).
Möglich ist dies beispielsweise, wenn das behinderte Kind eine Kindertagesstätte oder eine Regelschule besucht. Insbesondere berufstätige Eltern können dadurch leichter die eigene Berufstätigkeit, den Kindergarten- bzw. Schulbesuch des Kindes und die notwendigen Therapien (z.B. Krankengymnastik) miteinander vereinbaren.
Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen.
Die Neufassung der Heilmittelrichtlinie finden Sie unter
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1291/2011-01-20_HeilM-RL_Neufassung_BAnz.pdf
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen können Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen unter
http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/381/