Inkontinenzversorgung zu Dumpingpreisen

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de einen neuen Musterantrag zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist ein Vertrag, zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen, der seit dem 1. Oktober gilt. Danach steht Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine monatliche Pauschale von lediglich 33 Euro für Inkontinenzhilfen zu. Für Versicherte ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind die bundesweiten Festbeträge abzurechnen, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzt werden. Der Festbetrag für Saugvorlagen mit hoher Saugleistung beläuft sich zum Beispiel auf monatlich 64,50 Euro. Viele Mitgliedsfamilien beklagen sich, dass die von den (neuen) Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzhilfen nicht die Qualitätsanforderungen erfüllen, um den Bedarf ihrer behinderten Kinder zu decken. Teilweise hat sich die Situation seit 1. Oktober 2010 noch verschlechtert. Dies steht in krassem Widerspruch zum gesetzlich verankerten Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Unser Bundesverband hat daher seine Argumentationshilfen aktualisiert. Sie finden diese unter http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Politik/ Argumentationshilfen/ Versorgung mit Inkontinenzhilfen. Unser Landesverband sucht derweil mit den betroffenen Krankenkassen das Gespräch, um auf diese Weise rasch zu Lösungen zu kommen. Wir werden Sie über die Ergebnisse informieren. _ ----
Artikel Drucken Artikel Empfehlen