Rechtliche Änderungen zum Jahresbeginn

Der bvkm informiert: was ändert sich rechtlich zum Jahresbeginn 2026?


Unser Bundesverband bvkm hat die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die seit Jahresbeginn 2026 gelten, kurz und knapp zusammengefasst.
So gilt z.B. für Leistungen der Eingliederungshilfe ein neuer Vermögensfreibetrag von 71.190 Euro sowie
neue Einkommensgrenzen.
Die jährliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer wurde auf 450 Euro erhöht (wird nur auf Antrag ausgezahlt!).

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nur noch halbjährlich ein Beratungsbesuch abrufen.

Das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten des Pflegebedürftigen wird nun acht Wochen (statt bislang vier Wochen) weitergezahlt.

Alle Änderungen zum Nachlesen finden Sie unter https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/

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