In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2026 wieder Änderungen in Kraft getreten. Das betrifft insbesondere die Pflegeversicherung: Unter anderem wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten von Pflegebedürftigen jetzt für 8 statt bislang nur für 4 Wochen weitergezahlt.
Erhöht wurden außerdem das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Auch ist die Aufwandspauschale für rechtliche Betreuer:innen auf 450 Euro gestiegen.
Der bvkm hat wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zusammengefasst.
https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/