Teilhabe / Pflege Ab 1. Juli 2025:
Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für alle Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 bis 5
Gut zu wissen:
Seit 1. Juli 2025 gibt es für alle Plegebedürftige (PG 2 bis 5) ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es stehen somit bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.
Für ein solches Jahresbudget haben die Betroffenenverbände lange gekämpft.
Nun geht es daran, ausreichend geeignete Entlastungsangebote zu finden, damit die pflegenden Angehörigen wirklich Entlastung im Alltag erhalten.
Mehr dazu unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege.html