Pflegebedürftige können Entlastung durch ehrenamtlich Helfende abrechnen

Landesregierung ändert Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)

Pflegebedürftige Menschen, die zuhause ihre Pflege organisieren, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
In Baden-Württemberg waren bislang nur ambulante Dienstes anerkannt, aber keine ehrenamtliche Einzelhelfende.
Seit vielen Jahren kritisierten Familien in unserem Landesverband diese Einschränkung bei der Organisation der dringend notwendigen Familienentlastung.
Jetzt hat die Landesregierung diese Kritik aufgegriffen und die Voraussetzungen für den Einsatz der Einzelhelfenden (und der Abrechnung über die Pflegekasse) geschaffen. Seit Mittwoch gilt die geänderte Verordnung.
Mehr dazu unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-unterstuetzt-und-entlastet-pflegende-angehoerige

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