Familie
Kindergrundsicherung kommt – Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung bleibt
Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die unser Bundesverband bvkm bereits im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums gefordert hatte. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – weiterhin den Eltern bleibt. Darin zeigt sich einmal mehr, weshalb Elternselbsthilfe im Verein so wichtig ist und auch wirkt. Mehr dazu unter https://bvkm.de/ratgeber/kindergrundsicherung/
Steuerrecht
Bundesfinanzhof (BFH): Kindergeld für ein erwachsenes verheiratetes Kind mit Behinderung
Immer wieder erreichen uns Fragen rund um das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung. Daher weisen wir auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az: III R 13/21 vom 20.10.2022) hin. Die Heirat des erwachsenen Kindes mit Behinderung kann dazu führen, dass der Kindergeldanspruch der Eltern entfällt. Schließlich sind Eheleute gegenseitig unterhaltspflichtig. Der BFH hat nun entschieden, dass für den Fall, dass das Einkommen des Ehepartners nicht ausreicht, den vollständigen Unterhalt des Ehegatten mit Behinderung zu decken, kann der Kindergeldanspruch der Eltern im Ausnahmefall fortbestehen. Mehr dazu unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310059/