Leistungen bei Zahnerkrankungen

Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen!

Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.

Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Zahnerkrankungen zu senken.

Eine Patienteninformation, auch in einfacher Sprache, ist in Vorbereitung.

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