Unterstützungsangebote-Verordnung

Im Gesetzblatt Baden-Württemberg wurde die Unterstützungsangebote-Verordnung nun veröffentlicht.

Sie ist seit gestern (9. Februar 2017) gültig. Sie regelt vor allem die Anerkennung und finanzielle Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für die bisherigen anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote gilt eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2018.

Der rechtskräftige Verordnungstext soll in Kürze auch auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht werden.

Im Moment können wir noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkung die Verordnung für die vielen offenen Angebote auch in unserem Landesverband hat.

Der Paritätische Baden-Württemberg wird das Thema in der Frühjahrssitzung der Fachgruppe Behindertenhilfe am 5. April 2017 aufgreifen und hat dazu bereits auch den zuständigen Referenten im Sozialministerium eingeladen.

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