Kindergeld - Steueridentifikationsnummer

Kindergeld Steueridentifikationsnummer zusätzliche Voraussetzung für Kindergeld ab 1.1.2016

Achtung, aufgepasst!
Ab 1. Januar 2016 gibt es Kindergeld (egal, ob behinderte oder nicht behinderte Kinder!) nur noch, wenn der zuständigen Familienkasse die Steueridentifikationsnummern der kindergeldberechtigten Kindern und Elternteile schriftlich (!) vorliegen. 

Diese Neuregelung dient dazu, Doppelzahlungen zu vermeiden.
Der Haken:  Wer nicht bis spätestens Dezember 2015 der Familienkasse diese Steueridentifikationsnummern mitgeteilt hat, bekommt das Kindergeld gestrichen, muss ggf. einen neuen Antrag stellen – und erhält das Kindergeld nicht rückwirkend! 

Unser Tipp an alle Kindergeldbezieher:

ganz schnell handeln, denn eine extra Info vom Finanzamt gibt es dazu nicht!!!

Das Bundeszentralamt für Steuern hat in einer Pressemitteilung am 27. Oktober 2015 auf die Neuregelung hingewiesen sowie Fragen und Antworten dazu veröffentlicht.

Diese Infos finden Sie unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html

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