Höhere Unterhaltsbeiträge für Leistungen der Eingliederungshilfe
Das Kindergeld wurde rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben und wird 2016 erneut erhöht. In prozentual gleicher Höhe wie das Kindergeld steigen auch die Unterhaltsbeiträge, die Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung für bestimmte Leistungen der Sozialhilfe zahlen müssen.
Für Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege beläuft sich der monatliche Unterhaltsbeitrag aktuell auf 31,74 Euro (bisher: 31,06 Euro) und ab 2016 auf 32,08 Euro. Erhält ein Kind mit Behinderung Hilfe zum Lebensunterhalt, müssen seine Eltern hierfür nun 24,42 Euro (bisher: 23,90 Euro) und ab 2016 24,68 Euro im Monat leisten. Bei behinderten Kindern, die in vollstationären Wohneinrichtungen leben, fallen beide Unterhaltsbeiträge an.
Eltern von Heimbewohnern müssen deshalb jetzt 56,16 Euro (bisher: 54,96 Euro) und ab 2016 56,76 Euro monatlich für die vollstationäre Versorgung ihres Kindes leisten.
Mehr dazu unter http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2015091501