Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen

Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

Gestern hat das Bundessozialgericht in Kassel eine weitreichende Grundsatzentscheidung zugunsten von Menschen mit Behinderungen getroffen. Erstmals wird volljährigen Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, der volle Regelbedarfssatz (sog. Stufe 1) statt Stufe 3 zuerkannt.

In Zahlen bedeutet dies konkret (ab 1.1.2014) statt 313 Euro in Stufe 3 gibt es nun 391 Euro in Stufe 1 (also 78 Euro im Monat mehr!).

Dieses Urteil ist vermutlich auch für viele Mitgliedsfamilien von großer Bedeutung. Daher unser Tipp: prüfen Sie Ihre Bescheide!!

Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts dazu finden Sie unter http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13478&pos=0&anz=20

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