Landesrahmenvereinbarung verbessert Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Am 01. Juli 2014 trat (endlich) die neue Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung in Kraft! 

Die Vereinbarung regelt die heilpädagogischen und medizinischen Leistungen für betroffene Kinder und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure.Damit sollen deutliche Verbesserungen - insbesondere in finanzieller Hinsicht - für die interdisziplinären Frühförderstellen - und damit für die Kinder mit Behinderungen - kommen. 

"Mit der Vereinbarung stellen wir die Frühförderung von noch nicht eingeschulten Kindern mit Behinderungen in Baden-Württemberg auf eine solide Basis", erklärte Sozialministerin Katrin Altpeter. "Gerade bei kleinen Kindern mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung müssen wir sicherstellen, dass sie so rasch wie möglich Zugang zu kompetenter Diagnostik, indivi-dueller Förderung und bestmöglicher Therapie erhalten. Nur dadurch kann angemessen auf bereits bestehende Entwicklungsverzögerungen reagiert und weiteren eventuell vorgebeugt werden."
Ein Schwerpunkt der Landesrahmenvereinbarung liegt auf einer verbesserten Vernetzung zwischen den Krankenkassen als Leistungsträgern und den 39 Früh-förderstellen und 18 Sozialpädiatrischen Zentren, in denen die Kinder therapiert werden.

Die Landesrahmenvereinbarung setzt die durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Leistungen zur Früherkennung und Frühintervention im Land um, stärkt die erforderlichen Dienste und löst die 2005 zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und den beteiligten Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege geschlossene Übergangsvereinbarung ab.

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