Rechtstipp - EU-einheitlicher Parkausweis

Ab 1. Januar 2011 gelten nur noch die EU-einheitlichen Parkausweise

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass sämtliche vor dem Jahr 2001 ausgegebenen Parkausweise zum Jahresende 2010 ihre Gültigkeit verloren haben.
Besitzer der alten Fassung sollten sich (soweit nicht schon erledigt) baldmöglichst um die Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Wer ohne diese oder mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parke, begehe eine Ordnungswidrigkeit.
Seit dem 1. Januar 2011 werden nur noch die EU-einheitlichen Parkausweise für schwer behinderte Menschen ausgegeben. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt, in den Stadtkreisen: Rathaus) tauschen den bisherigen Parkausweis gegen den neuen Parkausweis aus.

(Quelle: Sozialministerium BW)



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