Anspruch auf Regelsatz eines Haushaltsvorstandes nach Vollendung des 25. Lebensjahres

Über 25jährige, bei ihren Eltern wohnende Kinder gelten hinsichtlich der Höhe des Regelsatzes nicht automatisch als Haushaltsangehörige, wenn die Kinder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII beziehen. (Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.05.2009) //Anmerkung: In Kürze wird unter www.bvkm.de eine Argumentationshilfe erschienen, die dazu behilflich sein soll, etwaige Mehransprüche auch nachträglich (ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des o.g. Urteils) gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend zu machen.// ----- _
Artikel Drucken Artikel Empfehlen