Neuer Betrag für Mittagessen in Werkstätten:

Neuer Betrag für Mittagessen in Werkstätten:

Ab 2024 beläuft sich der Mehrbedarf für jedes tatsächlich in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingenommene Mittagessen auf 4,13 Euro. Das ergibt sich aus der aktualisierten Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 24. November 2023 zugestimmt hat. In der Verordnung wurde der monatliche Wert für das Mittagessen von 114 Euro auf 124 Euro erhöht.

Als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherung wird ein Dreißigstel dieses Betrags für jedes Mittagessen in der WfbM anerkannt. Diese und viele weitere hilfreiche Informationen zur Grundsicherung gibt es im gleichnamigen Ratgeber des bvkm

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