Teilhabe

Neue Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung

Gut zu wissen: die Grenze für das sog. Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII wurde zum Jahresbeginn 2023 von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Zusätzlich ist – erstmals - auch ein angemessener PkW (Wertgrenze 7.500 Euro) geschützt.

Auch die monatlichen Beträge erhöhen sich zum Januar 2023.

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 3.000 Euro / Jahr („steuerfreie Übungsleiterpauschale“) werden ebenfalls nicht auf das Einkommen angerechnet. Mehr dazu unter https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/das-aendert-sich-2023.html;jsessionid=4545A4CFFBFEB6421B9EA6DA6D01D31E.delivery1-master#docd56ad138-468a-4e64-8fc7-ef5158bac269bodyText31

Familienleistungen: Kindergeld

Gut zu wissen: Familienleistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen zum 1. Januar 2023. Mehr dazu unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892 Wir haben die wichtigsten Änderungen (nicht vollständig!) beim Kindergeld, Grundsicherung und Eingliederungshilfe kompakt zusammengefasst unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php?select=2023011001

Angebote für Familien: „STÄRKEr nach Corona"

Im Jahr 2023 werden in mehreren Familienferienstätten Freizeiten für Familien aus Baden-Württemberg, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben, stattfinden. Themen der Freizeiten sind z.B.: „Unterstützung bieten. Freiraum schenken“ für Familien mit pflegebedürftigen und schwerstkranken Kindern (Familienherberge Lebensweg Illingen), „Willkommen im Leben“ für Familien mit behinderten Kindern (Familienferiendorf Langenargen). Die Angebote werden vom Sozialministerium gefördert.

Eine Übersicht aller Angebote (Themen und Termine) finden Sie unter https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Fruehe_Hilfen/STAERKE/Informationen_zur_Corona-Pandemie/STAERKEr_nach_Corona_Programm_2023.pdf


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