Ab dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Die Begleitung kann dabei auch durch einen vertrauten Mitarbeitenden eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe erfolgen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, haben zu diesem Thema eine Handreichung erarbeitet.