Krankengeld für Begleitpersonen

Gesundheit Gemeinsamer Bundesausschuss:

Richtlinie für die Gewährung von Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus (ab 1.11.2022)

Gut zu wissen: Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie veröffentlicht. Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen beim stationären Krankenhausaufenthalt Krankengeld erhalten können (Ersatz von Verdienstausfall). Die neue Richtlinie regelt erstmals, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patienten als auch für die mitaufzunehmende Begleitperson zu formulieren ist.
Den Rechtsanspruch gibt es ab 1. November 2022.
Mehr dazu unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1067/

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