Grundsicherung

Musterwiderspruch aktualisiert: 

Leben grundsicherungsberechtigte Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer Eltern, werden Unterkunftskosten entweder auf der Grundlage eines Mietvertrages oder nach der Differenzmethode gewährt. Liegt eine wirksame mietvertragliche Verpflichtung vor, ist diese vorrangig. Zweifelt das Sozialamt die Wirksamkeit des Mietvertrages an, können sich Betroffene hiergegen mit Hilfe des bvkm-Musterwiderspruchs zur Wehr setzen.  

BSG-Urteil zur Differenzmethode: Das Bundessozialgericht (BSG) hat durch Urteil vom 23. März 2021 (Az. B 8 SO 14/19 R) entschieden, dass es bei der sogenannten Differenzmethode auf die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft nicht ankommt. Vielmehr sind in diesen Fällen pauschalierte fiktive Unterkunftskosten anzuerkennen. In dem zugrundeliegenden Fall lebte der grundsicherungsberechtigte behinderte Kläger bei seinen Eltern mietfrei in deren abbezahltem Haus. Der bvkm erläutert die Hintergründe des Urteils. 

Artikel Drucken Artikel Empfehlen