Beschäftigte in WfbM erhalten Ausgleich für den Verdienstausfall in der Corona-Krise

Gesundheit

Beschäftigte in WfbM erhalten Ausgleich für den Verdienstausfall in der Corona-Krise 

Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ihnen hätte durch die Schließung der WfbM in der Corona-Krise erhebliche finanzielle Einbußen gedroht, nämlich der Wegfall des WfbM-Lohns. Damit die Beschäftigten nicht nur auf die Grundsicherung verwiesen werden, wurde nun die Ausgleichsabgabe-Verordnung geändert.
Vergangenen Freitag hat der Bundesrat zugestimmt. Der Bund stellt seinen 10-Prozent-Anteil an den Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe bereit. Die Integrationsämter sollen daraus die Lohnausfälle ausgleichen. Die Regelung ist auf das Jahr 2020 beschränkt.

Mehr dazu unter https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/992/992-pk.html#top-49 https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bundesrat-billigt-aenderung-der-schwerbehinderten-ausgleichsabgabeverordnung/

Die ab 23. Juli geltende Corona-Verordnung WfbM finden Sie unter 
 https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200709_SM_CoronaVO_WfbM.pdf 
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