Erleichterungen für Betreuungsangebote

UstA-VO: Erleichterungen für Betreuungsangebote für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung

Viele Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schweren Behinderungen beklagten, dass sie seit Jahresbeginn keine Angebote mehr finden, für die sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro aus der Pflegeversicherung einsetzen können. Die baden-württembergische UstA-VO sieht vor, dass nur noch ehrenamtlich Engagierte im Einsatz sind – und diese sind für die Menschen mit komplexen Behinderungen kaum zu finden. Nach einigen Fachgesprächen lud der zuständige Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitten in den Sommerferien erneut zum Gespräch nach Stuttgart ein. Nun liegt eine bis zum 31. September 2021 befristete Übergangslösung vor. Sofern der Ehrenamtscharakter der Angebote in einem Konzept deutlich wird, können im begründeten Einzelfall für diesen speziellen Personenkreis auch haupt- und nebenamtliche Personen für die Betreuung eingesetzt werden. Das Empfehlungsschreiben an die Stadt- und Landkreise finden Sie unter

https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/smbw-ustavo-24092019.pdf

Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c0-0.php

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