Behindertentestament/Betreuungsrecht

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18.1.2019 (Az. 34 Wx 165/18 Kost) ist für die Festsetzung von Gerichtskosten für eine rechtliche Betreuung nur der Teil des Vermögens maßgeblich, auf den sich die Betreuung bezieht. Das Vermögen aus einem Behindertentestament fällt nach Auffassung des Gerichts nicht hierunter. In einem aktuellen Beitrag erläutert der bvkm die Hintergründe der Entscheidung und gibt Tipps für Betroffene. siehe:

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