Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Merkblatt BTHG 

Jetzt auch in gedruckter Form erhältlich. Das Merkblatt „Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?“ kann kostenlos heruntergeladen werden oder über den Warenkorb des bvkm bestellt werden. Das neue Merkblatt des bvkm erläutert die wichtigsten Änderungen, gibt Tipps und zeigt anhand einer Checkliste, was nun zu tun ist.

Am 1.1.2020 wird es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Das bislang in diesen Wohnformen erbrachte "Gesamtpaket“ wird auseinandergenommen und die existenzsichernden Leistungen werden von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt.

Existenzsichernde Leistungen:

1. Welchen Umfang hat die Grundsicherung?

Tip: Einzelheiten zur Grundsicherung werden im Merkblatt "Grundsicherung nach dem SGB XII" des bvkm erläutert. Dieses steht zum kostenlosen Herunterladen unter www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber zur Verfügung.

2. Gibt es für Bewohner besonderer Wohnformen künftig noch das sogenannte "Taschengeld"?

Tipp: Nähere Hinweise enthält die "Orientierungshilfe Barmittelanteil" der BAGüS, die zum kostenlosen Herunterladen auf der Internetseit www.bagues.de zur Verfügung steht.

3. Verfahren und Besonderheiten:

Girokonto:

Aufgrund der Systemumstellung müssen Bewohner bzw. deren rechtlichen Betreuer - sofern noch nicht geschehen - ein Girokonto eröffnen. Es empfiehlt sich, das Girokonto bis spätestens zum 31. August 2019 zu eröffnen.

CHECKLISTE

  • bis August 2019

-- Girokonto eröffnen

  • bis September 2019:

 -- Neue Wohn- und Betreuungsverträge prüfen / Mietkostenbescheinigung einfordern;

-- Grundsicherung beantragen (benötigt wird Nachweis über Mietkosten und geltend gemachte Mehrbedarfe;

-- Eingliederungshilfe beantragen

  • bis Dezember 2019:

-- Überweisung für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen an die besondere Wohnform sicherstellen;

  • ab Januar 2020:

-- Verwendung des Regelsatzes sicherstellen ( z.B. Einsatz von Barmitteln für persönliche Wünsche des Bewohners, Bildung von Rücklagen für Bekleidung);

Im Übrigen hat auch unser Landesverband eine Checkliste/ INFO erstellt (lvkm-checkliste-bthg-august2019.pdf):

Sie basiert auf dem Wissen, das uns Stand heute bekannt ist. Viele Fragen sind noch offen und sollen in den auf Landesebene eingesetzten Arbeitsgruppen bis Anfang Oktober beantwortet werden. Ab Oktober 2019 soll dann auch das neue Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs BEI_BW landesweit eingesetzt werden.

siehe hierzu: https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkm-checkliste-bthg-8-2019.pdf

Die Checkliste des LV ist  selbstverständlich auch online gestellt unter download/Ratgeber.

Wichtiges Merkblatt des bvkm! Am 1.1.2020 wird es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Das bislang in diesen Wohnformen erbrachte "Gesamtpaket“ wird auseinandergenommen und die existenzsichernden Leistungen werden von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt. Das Merkblatt des bvkm "BTHG: Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?“ erläutert die wichtigsten Änderungen, gibt Tipps und zeigt anhand einer Checkliste, was nun zu tun ist. Es steht zum kostenlosen Download zur Verfügung, kann aber auch in gedruckter Form bestellt werden.

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