Anrecht auf Leistungen der Grundsicherung

Musterwiderspruch des bvkm aktualisiert:

In einem aktuellen Urteil hat das SG Aurich entschieden, dass der Kläger, der den Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM durchläuft, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat. Im Hinblick auf diese sowie weitere aktuelle Entscheidungen anderer Sozialgerichte hat der bvkm seinen Musterwiderspruch zu dieser Thematik erneut aktualisiert.

Fachverbände fordern Rechtsänderung: Der Zustand, dass Grundsicherungsansprüche von Personen, die den Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, derzeit nur im Klagewege durchgesetzt werden können, ist unhaltbar. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, haben den Gesetzgeber deshalb aufgefordert, den Rechtsanspruch im Gesetz nunmehr endlich unmissverständlich zu regeln.

siehe hierzu:

https://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch_Eingangs-und-Berufsbildungsbereich_Mai-2019.pdf

 

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