Seit dem 1. Juli 2017 werden Grundsicherungsanträge von Personen abgelehnt, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, halten dies für rechtswidrig.
In einer Stellungnahme zum neuen § 45 SGB XII erläutern sie ihre Rechtsauffassung.
Näheres hierzu unter Grundsicherung: