Keine Kündigung wegen Eigenbedarf, wenn der Mieter schwerstbehindert ist

Urteil:
Hat ein Mieter ein schwer mehrfach behindertes Kind, kann das eine Kündigung wegen Eigenbedarf verhindern. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az. 1 S 43/14) vom 21. November 2014 hervor.

Dies kann ein Härtefall sein, wenn der Umzug nicht zumutbar ist, weil der Umzug mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen wird.

Die Interessen des Mieters an der Erhaltung der Gesundheit habe Vorrang vor den Finanzinteressen des Vermieters.

Bei dem Urteil handelt es sich zwar nicht um ein höchstrichterliches Urteil, dennoch ist die Entscheidung durchaus für andere ähnlich gelagerte Fälle interessant.
Mehr dazu unter http://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Aktenzeichen=1%20S%2043/14&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus

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