**Ratgeber **
"18 werden mit Behinderung - was ändert sich bei Volljährigkeit?"
Mit 18 wird man volljährig und hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Unser Bundesverband hat seinen Ratgeber "18 werden mit Behinderung …" auf den neuesten Rechtsstand gebracht.
Er gibt Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert. Berücksichtigt sind die Leistungsverbesserungen, die sich durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) zum 1. Januar 2013 ergeben haben sowie die Regelsatzerhöhung, die sich auf Leistungen der Sozialhilfe auswirkt. Den Ratgeber zum download finden Sie unter
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/18_werden_mit_Behinderung.pdf
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