Rundfunkbeitrag

Gut zu wissen I
Neuregelungen ab 2013:

Mit der Neuregelung sind nun auch Menschen mit Behinderung zur Zahlung verpflichtet. Derzeit werden die Beitragsrechnungen versandt. Alle Informationen rund um den neuen Rundfunkbeitrag finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de/

Das Wichtigste in aller Kürze von uns zusammengefasst:

Infos über Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung (auch als Gebärdenvideo bzw. mit Untertitel) finden Sie unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben auf Bitte des Landesverbands das Merkblatt in Leichter Sprache ergänzt. Sie finden dies auf der Internetseite des LV unter http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/20130305_rundfunkbeitrag_infos_leichte_sprache.pdf .

Gut zu wissen II
Kein Rundfunkbeitrag für Bewohner von Pflegeheimen und vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

Ab sofort werden vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe als sog. Gemeinschaftsunterkünfte eingestuft. Damit entfällt für die Heimbewohner die Pflicht, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Wer (noch) angemeldet ist, sollte sich rasch beim Beitragsservice abmelden. Das Formular dazu finden Sie unter
https://service.rundfunkbeitrag.de/e360/e364/e1709/e1750/resources1752/Buergerinnen_und_Buerger_Abmeldung_Bewohner_Pflegeeinrichtungen_0107.pdf


Aber:
Menschen mit Behinderung, die in Außenwohngruppen oder im ambulant betreuten Wohnen leben, müssen einen Rundfunkbeitrag zahlen - es sei denn, sie sind aufgrund ihrer finanziellen Situation befreit.

Die Neuregelungen sind - auf den ersten Blick - ganz schön verwirrend. Der LV hat versucht, die wichtigsten Punkte zusammenzustellen. Sie können diese nachlesen unter
http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c0-0.php.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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