Grundsicherung: Wohnen im Haushalt der Eltern - Kosten der Unterkunft

Sozialämter zweifeln Ernsthaftigkeit von Mietverträgen an

Grundsicherungsberechtigte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben, können nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur dann vom Sozialamt Kosten der Unterkunft beanspruchen, wenn sie mit ihren Eltern einen wirksamen Mietvertrag geschlossen haben. Viele Sozialämter zweifeln die Wirksamkeit solcher Mietverträge an.

Überarbeitete Argumentationshilfe zur Geltendmachung der Regelbedarfsstufe 1

Das BSG hat am 23. Juli 2014 entschieden, dass Grundsicherungsbeziehern, die mit anderen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben ohne deren Partner zu sein, grundsätzlich Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 zustehen. Nachdem das BSG am 23. Dezember 2014 die schriftlichen Entscheidungs- gründe bekannt gab, hat sich das Bundesinnenministerium für Arbeit und Soziales  (BMAS) mit einem Rundschreiben vom 16. Februar 2015 an die obersten Landessozialbehörden gewandt. Das BMAS vertritt die Auffassung, die vom BSG vorgenommene Auslegung überschreite die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung und komme im Ergebnis einer Normverwerfung gleich, die ausschließlich dem BVerfG zustünde. Der bvkm vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass die Urteile des BSG zwingend umgesetzt werden müssen und empfiehlt daher Grundsicherungsbeziehern, auch weiterhin Widerspruch gegen Bescheide einzulegen, in denen lediglich Leistungen der Regelbedarfsstufe 3 bewilligt werden. Hierfür soll die aktualisierte Argumentationshilfe zur Geltendmachung der Regelbedarfsstufe 1 eine Hilfestellung bieten.

 

Für Licht sorgt jetzt ein Beitrag von "REPORT MAINZ", der am 17. März 2015 in der ARD gezeigt wurde. Im Juli 2014 entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass Menschen mit Behinderungen, die zuhause bei ihren Eltern leben, Anspruch auf die volle Grundsicherung haben (s.o.). Doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweigerte die Umsetzung des Urteils. Es geht dabei um etwa 80 Euro im Monat. Die Recherchen von „REPORT MAINZ“ haben nun das Ministerium zu einem Kurswechsel veranlasst. Nun sollen die Menschen mit Behinderungen die volle Grundsicherung erhalten. Hartnäckig sein, lohnt sich! Schauen Sie den Bericht an unter http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-Menschen-mit-Handicap-weniger-Grun/Das-Erste/Video?documentId=27125332&bcastId=310120

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