Heilmittel-Richtlinie (Neufassung geplant)

**Menschen mit dauerhaften Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche erhalten erleichterten Zugang zur Heilmittelbehandlung** Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.01.2011 die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Neu ist u.a., dass Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Krankenkasse eine Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und Beeinträchtigung und des sich daraus ergebenden Therapiebedarfs beantragen können. Verordnungen für Patienten, bei denen diese Feststellung erfolgte, können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und möglichen Regressansprüchen der Ärzte gegenüber den Krankenkassen unberücksichtigt bleiben (§ 8 Abs. 5 Heilmittelrichtlinie). Nicht durchsetzen konnten sich die Patientenvertreter/-innen bei der Forderung, die Altersgrenze aufzuheben, um damit auch therapeutische Leistungen in Tagesfördereinrichtungen für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zu ermöglichen. Die Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt. Stimmt das Ministerium zu, könnte die Richtlinie am 1. April 2011 in Kraft treten. In Kürze soll der Beschlusstext und die Erläuterung im Internet veröffentlicht werden. Darauf weist der G-BA in seiner Pressemitteilung hin, die Sie nachlesen können unter http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/381/ _ ----
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